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Sachkundelehrgang


Mit Sachkunde zum Inkassounternehmer

Laut dem Rechtsdienstleistungsregister müssen Inkassounternehmer über theoretische Rechts- und praktische Kenntnisse in der Forderungseinziehung verfügen, um die für die Ausübung des Berufs erforderliche Registrierung zu erhalten. In diesem Lehrgang der Deutschen Inkasso Akademie können Sie die theoretischen Rechtskenntnisse erhalten.


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Inkassosachkundelehrgang 1. Halbjahr 2012

Inkassosachkundelehrgang 2. Halbjahr 2012


Sachkundelehrgang 2/2012 – vom 22. Juni 2012 bis 16. Februar 2013 in Köln

Der Lehrgang soll die erforderlichen theoretischen Rechtskenntnisse gem. §§ 10 Abs. 1 Nr. 1, 11 Abs. 2 RDG vermitteln. Er richtet sich an Personen, die sich als Inkassodienstleister gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG oder als qualifizierte Person i.S.d. § 12 Abs. 4 RDG registrieren lassen wollen. Neben den gesetzlich zwingend vorgesehenen Rechtsbereichen werden auch weitere zentrale Rechtsbereiche (z.B. Datenschutzrecht, Berufsrecht) sowie die kaufmännischen Belange in insgesamt 23 Tagen à sechs Zeitstunden (138 Stunden) unterrichtet. Durch lehrgangsbegleitende Materialien mit Übungs- und Wiederholungsaufgaben werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Vor- und Nachbereitung unterstützt und optimal auf die Prüfung vorbereitet. Damit wird nicht nur eine besondere Qualität und Praxisnähe gesichert, sondern auch sichergestellt, dass die zur Prüfungszulassung erforderlichen 120 Stunden erreicht werden.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Sachkundelehrgang müssen über praktische Kenntnisse in der Forderungseinziehung verfügen. Die praktische Sachkunde ist weitere Voraussetzung für eine Registrierung als Inkassodienstleister. Die Zulassung zum Lehrgang und zur Abschlussprüfung beinhaltet keinen Nachweis der praktischen Sachkunde.

Der Lehrgang findet in Blockveranstaltungen statt und endet mit einer schriftlichen (Klausur über fünf Stunden an einem Termin) und einer mündlichen Prüfung (an einem von zwei weiteren Terminen).