Dozent-/in
Martin Medla
ist seit 1993 als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig. RA Medla berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des Individualarbeitsrechts, wie z.B. bei Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungsschutzprozessen, der Gestaltung von Aufhebungsverträgen oder bei Betriebsübergängen, aber auch Betriebsräte oder Sprecherausschüsse im kollektiven Arbeitsrecht, wie z.B. bei Fragen der Mitbestimmung oder der Aufstellung von Sozialplänen. RA Medla referiert bundesweit Seminare im Arbeitsrecht zu diversen Themen, teils in eigener Regie aber auch für bekannte bundesweite Anbieter. RA Medla ist auch als Autor von Beiträgen z.B. in den Fachpublikationen „Arbeitsrechtsberater“ und „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ in Erscheinung getreten.