Sachkundelehrgang | 2023 | Rhens
12. Januar bis 12. August 2023
Der DIA-Sachkundelehrgang geht über das gesetzlich geforderte Mindestmaß hinaus. Datenschutz, Berufsrecht und weitere für die unternehmerische Praxis relevante Gebiete ergänzen die Inkasso-Ausbildung. Blockveranstaltungen unter der Leitung von anerkannten Experten und Praktikern vermitteln an insgesamt 24 Präsenztagen mehr als die gesetzlich geforderten Rechtskenntnisse. Lehrgangsbegleitende Materialien unterstützen Sie in den Selbstlernphasen. Weiterlesen …
Lehrinhalte
Gemäß der gesetzlichen Anforderungen (§ 11 Abs. 2 RDG)
Einführung in die Rechtssystematik
Bürgerliches Recht – BGB
Allgemeiner Teil
Schuldrecht - Allgemeiner Teil
Schuldrecht - Besonderer Teil
Sachenrecht
Familienrecht
Erbrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Wertpapierrecht, Wechsel-/Scheckrecht
Zivilverfahrensrecht – ZPO
Zwangsvollstreckungsrecht
Insolvenzrecht
Kostenrecht
Straf- und Strafprozessrecht
Datenschutzrecht (DSGVO)
Berufsrecht, Inkassovertragsrecht
Zum Unterricht sind die Gesetzessammlung „Habersack, Deutsche Gesetze“ (ehemals Schönfelder) mit Ergänzungsband vom Beck Verlag München, Datenschutzrecht: DatSchR und die Schwarzwälder Gebührentabelle in den aktuellen Ausgaben mitzubringen.
Ein detaillierter Stundenplan wird rechtzeitig vor der ersten Blockveranstaltung an die Teilnehmer übersandt.
Achtung: Die Zulassung zum Lehrgang und zur Abschlussprüfung bedeutet allerdings keinen Nachweis der praktischen Sachkunde.
Unsere Zielgruppe
Der Sachkundelehrgang richtet sich an Personen, die sich als Inkassodienstleister gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG oder als qualifizierte Person i.S.d. § 12 Abs. 4 RDG registrieren lassen wollen. Die Praxis hat gezeigt, dass die Unternehmen aber auch unmittelbar davon profitieren, wenn Team-, Abteilungs- und Bereichsleiter ein Gesamtverständnis entwickeln und dies in ihre Projekte einbinden können. In diesem Sinne hat sich der Sachkundelehrgang auch als Element der Personalentwicklung etabliert.
Prüfung
Soweit die Mindestvoraussetzungen erfüllt sind (Teilnahme an 120 Stunden des Sachkundelehrganges), stellt die Deutsche Inkasso Akademie GmbH die Teilnehmer der Prüfungskommission des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) vor.
Der BDIU lädt die Teilnehmer rechtzeitig zur schriftlichen Prüfung und – soweit diese erfolgreich bestanden wurde – zur mündlichen Prüfung ein.
19. August 2023 schriftliche Aufsichtsarbeit, Rhens. 15./16. September 2023 mündliche Prüfung, Rhens.
Dozenten
StASteffen Breyer
ist Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz. Er ist als ständiger Vertreter einer Abteilung mitverantwortlich, in der u.a. inkassorelevante Delikte wie Betrug, Untreue und Nötigung bearbeitet werden. Darüber hinaus ist er Dozent im Sachkundelehrgang der Deutschen Inkasso Akademie. Er ist Mitherausgeber und –autor des Werks „Anwaltformulare Strafrecht“ sowie Autor des Informationsdienstes „Vollstreckung effektiv“. Darüber hinaus ist er Prüfer in den juristischen Staatsprüfungen und seit vielen Jahren Dozent im Sachkundelehrgang der Deutschen Inkasso Akademie (DIA).
Dr.Robert Kazemi
ist Partner der Sozietät Kazemi & Partner Rechtsanwälte PartG in Bonn. Er arbeitet seit Jahren auf den Gebieten des Medizin- und Datenschutzrechts. Er ist Autor des Fachbuches „Das neue Datenschutzrecht in der anwaltlichen Beratung“ sowie zahlreicher weiterer Publikationen zum Thema Datenschutzrecht.
Winfried Lücker
ist Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg absolvierte Herr Lücker das juristische Referendariat in Bremen und Hamburg. Anschließend war er mehr als drei Jahre als Rechtsanwalt für eine Hamburger Kanzlei im Bereich Insolvenzverwaltung tätig. Seit Oktober 2016 arbeitet Herr Lücker als Syndikusrechtsanwalt in der Rechtsabteilung der EOS Gruppe. Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden das Insolvenz- und das Immobilienrecht.
VRiLGPeter Lüttringhaus
ist VRiOLG am Oberlandesgericht Bremen. Davor war er bis 1990 als Rechtsanwalt in Bremen aktiv. Er ist Prüfer für das 2. Staatsexamen beim Gemeinsamen Justizprüfungsamt der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Für den Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) war er als Vorsitzender der Schlichtungsstelle tätig und ist als langjähriger Dozent im Sachkundelehrgang tätig.
Uwe Salten
Dipl.-Rechtspfleger (FH) Uwe Salten ist Mitglied der Verfahrenspflegestelle „Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren“ am Amtsgericht Hagen. Als Referent ist er für eine Vielzahl von Inkassounternehmen und Fortbildungseinrichtungen tätig. Uwe Salten ist Mitautor der Bücher „Gerichtliches Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung“, Anwaltformulare Zivilprozessrecht“, „Anwaltformulare Zwangsvollstreckung“ und des Loseblattwerkes „Erfolgreiches Mahnen und Eintreiben von Außenständen“ sowie Verfasser diverser Aufsätze in Fachzeitschriften (NJW, MDR, FMP).
Jochen Schatz
ist seit 1996 Rechtsanwalt und war von 2002 bis 2009 Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. in Berlin. Seit Anfang 2010 berät er Inkassounternehmen bei allen vertraglichen und berufsrechtlichen Belangen und ist zudem Autor unter anderem in „AnwaltFormulare Zwangsvollstreckung“ und "Forderungsmanagement professionell". Zudem unterrichtet er im Sachkundelehrgang der Deutschen Inkasso Akademie Berufsrecht für Inkassodienstleister.
Termin, Ort
Preis (zzgl. MwSt.)
Mitgliederpreis: 3.950,00 €
Preis: 4.450,00 €
plus 850,00 € Prüfungsgebühr/Person (diese werden vom BDIU e.V. erhoben), alle Preise zzgl. MwSt.
Alle Preise gelten bis 31.12.2022
Stornierung
Zur Fristwahrung müssen Stornierungen schriftlich per E-Mail bei der Deutschen Inkasso Akademie eingehen. Eine kostenfreie Stornierung des Lehrgangs ist bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei Stornierung bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung sind 50 % des Lehrgangspreises fällig. Bei späterer Absage erfolgt keine Rückerstattung. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei der Deutschen Inkasso Akademie GmbH. Im Falle der Verhinderung einer Teilnahme an einzelnen Veranstaltungstagen ist eine – auch nur anteilige – Erstattung ebenfalls ausgeschlossen.