Die Auftragsverarbeitung (bislang: Auftragsdatenverarbeitung) ist für die Inkassowirtschaft von nicht unerheblicher Bedeutung. Auch deshalb, weil die Inkassodienstleistung von der Auftragsdatenverarbeitung abzugrenzen ist und grundsätzlich im Rahmen der Funktionsübertragung erfolgt. Erfahren Sie, welche Anforderungen und Verpflichtungen den Auftrags(daten)verarbeiter dabei und darüber hinaus treffen und welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
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Ziele
Die Auftragsverarbeitung (bislang: Auftragsdatenverarbeitung) ist für die Inkassowirtschaft von nicht unerheblicher Bedeutung. Auch deshalb, weil die Inkassodienstleistung von der Auftragsdatenverarbeitung abzugrenzen ist und grundsätzlich im Rahmen der Funktionsübertragung erfolgt.
Maßgeblich hierfür ist der Umstand, dass das Inkassounternehmen im Rahmen des Forderungsmanagements weitgehend frei gegenüber seinem Kunden agiert und selbst darüber entscheidet, welche Maßnahmen zur Forderungsdurchsetzung im Einzelfall ergriffen und welche Betroffenendaten hierfür verwendet werden. Inkassounternehmen kooperieren aber zumeist mit Dienstleistern, die als Auftrags(daten)verarbeiter tätig werden z.B. Entsorgungsunternehmen, Software-Hersteller, externe Call-Center. Auch unter Geltung der DSGVO werden solche Auftragsverarbeiter weiterhin anerkannt.
Anders als das BDSG, das den Auftrags(daten)verarbeiter als verlängerten Arm weitgehend der Kontrolle durch seinen Auftraggeber (der verantwortlichen Stelle) unterwirft, geben die neuen europäischen Datenschutzvorschriften den Auftragsverarbeitern selbständige datenschutzrechtliche Handlungsverpflichtungen vor.
Aufgrund dessen empfiehlt es sich, die bestehenden Verträge zwischen Inkassounternehmen und Auftrags(daten)verarbeitern zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Auftragsverarbeiter sind ebenso angehalten, gemäß der DSGVO ein besonderes Verzeichnis über Verarbeitungstätigkeiten zu führen.
Welche Anforderungen und Verpflichtungen den Auftrags(daten)verarbeiter dabei und darüber hinaus treffen und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, vermittelt Ihnen der renommierte Rechtsanwalt für Datenschutzrecht, Dr. Robert Kazemi, im Rahmen des Seminars.
Inhalte
- Was ist Auftragsverarbeitung und wie ist diese weiterhin von der Funktionsübertragung abzugrenzen?
- Welche Anforderungen stellt die DSGVO an die Verantwortlichen als Auftraggeber einer Auftragsverarbeitung?
- Welche Anforderungen werden im Gegenzug an den Auftragnehmer einer Auftragsverarbeitung (den Auftragsverarbeiter) gestellt?
- Welche Anforderungen stellt die DSGVO an die vertragliche Ausgestaltung einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung? Welche Änderungen und/oder Ergänzungen bestehender Vereinbarungen sind angezeigt?
- Warum kann es sinnvoll sein, eine eigene Auftragsverarbeitungsvereinbarung für alle Dienstleister „bereitzuhalten“? Was bringt Vertragsmanagement im Rahmen der Auftragsverarbeitung?
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an die Geschäftsführung, Mitarbeiter aus dem Bereich der Verwaltung, betriebliche Datenschutzbeauftragte an und alle mit Inkassounternehmen kooperierende Dienstleister z.B. Druck-/Kuvertierdienstleister, externe Call-Center, Entsorgungsunternehmen, Software-Hersteller, Archivierungsdienste, Rechenzentrumsbetriebe, Backup-Dienstleister, Cloud-Dienstleister.
Preis (zzgl. MwSt.)
- Mitgliederpreis: 445,00 €
- Preis: 545,00 €
Enthalten sind: Teilnehmerunterlagen, Zertifikat sowie Kaffeepause, Mittagsimbiss und Seminargetränke