Die selbst auferlegten Standards sind auch im Mahntelefonat von allen Mitarbeitern einzuhalten. Um das Spannungsverhältnis zwischen Schuldner und Inkassodienstleister möglichst verbraucherfreundlich zu gestalten, organisieren die BDIU-Mitglieder ihre Arbeitsprozesse und Maßnahmen im Bereich der Outbound-Telefonie wie in den §§ 35 bis 44 geregelt. In diesem Seminar werden die einzelnen Paragrafen ausführlich behandelt und die praktische Umsetzung geschult.
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Zum 1. Oktober 2021 trat der Code of Conduct für faires und verbraucherfreundliches Inkasso in Kraft. Auf diesen Verhaltenskodex haben sich die Inkassounternehmen des Branchenverbands BDIU einstimmig verständigt. Dieser Code of Conduct gibt in den Bereichen Mandatsübergabe, Kommunikation, Kosten- und Gebührenrecht sowie für den Umgang mit Beschwerden in konzentrierter und aus Perspektive des Schuldners möglichst nachvollziehbarer Form teilweise geltendes Recht wieder, das in verschiedenen Gesetzen und an unterschiedlichen Stellen kodifiziert wurde.
Die selbst auferlegten Standards sind auch im Mahntelefonat von allen Mitarbeitern einzuhalten. Um das Spannungsverhältnis zwischen Schuldner und Inkassodienstleister möglichst verbraucherfreundlich zu gestalten, organisieren die BDIU-Mitglieder ihre Arbeitsprozesse und Maßnahmen im Bereich der Outbound-Telefonie wie in den §§ 35 bis 44 geregelt. In diesem Seminar werden die einzelnen Paragrafen ausführlich behandelt und die praktische Umsetzung geschult.
INHALT
- Regeln für die Telefonanrufe
- Anrufzeiten
- Häufigkeit der Anrufe
- Übermittlung der Rufnummer
- und Rückrufe
- Umgang im Gespräch
- Hinweis mögliche Beitreibungsmaßnahmen Einmeldung an Auskunfteien, Zwangsvollstreckung
- Hinweispflicht vor Einleitung von Inkassomaßnahmen
- Gespräche mit Dritten und Identitätsfeststellung
- Ratenvereinbarungen und Teilzahlungshöhe
- Informations- und Transparenzpflicht zur telefonischen Erreichbarkeit
- Hinweispflichten bei Zahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen
ZIELGRUPPE
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Inkassounternehmen, Mahn- und Rechtsabteilungen von Unternehmen.
ZERTIFIZIERUNG
Die DIA stellt für jeden Teilnehmer eine Zertifikat aus, das als Fortbildungsnachweis im Sinne des Codes of Conduct gilt.
TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
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