ZIEL
Das DIA-Seminar vermittelt die theoretische gesetzliche Grundlage für Neu- und Wiedereinsteigern und für ihr ihre praktische Tätigkeit. Entsprechend geschulte Sachbearbeiter wissen, was sie tun und erkennen früher evtl. Problemfälle, so dass sie die Verfahren fehlerfrei und damit effektiver und schneller abwickeln können.
INHALT
Modul I:
Aktuelles zum Gerichtlichen Mahnverfahren
- Unzulässigkeit des Mahnverfahrens in Sonderfällen
- Korrekte Forderungsbezeichnung und Verjährungsfallen
- Problemzonen des Mahnbescheid Antrags
- Korrekte Parteibezeichnung
- Individualisierte Forderungsbezeichnung
- Verzinsung des Anspruchs
- Auslagen, Nebenforderungen, Kosten - Zulässigkeitsprüfung der Mahngerichte
- Aktuelle Entwicklungen im gerichtlichen Mahnverfahren infolge der 'Inkassoregulierung'
- Wenn sich Gläubiger oder Schuldner nachträglich ändern - Probleme und Möglichkeiten der Rechtsnachfolgeklausel im Masseninkasso
Gerichtskommunikation der Zukunft
- Abkündigung des EGVP und notwendige Maßnahmen
- Was kommt nach dem EGVP/Governikus Communicator
- Überblick über zukünftig zulässige Antragsformen mit und ohne Signatur
- Hinweise zu Problemfällen
Modul II:
Neues aus der Zwangsvollstreckung
- Vereinfachte Vollstreckungsanträge im PfÜB- und GV-Verfahren
- Effektive Vollstreckung durch das Gesetz über die Internetversteigerung
- Die neuen Möglichkeiten der Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung sinnvoll einsetzen:
- gütliche Erledigung
- Adressermittlung
- Abnahme der Vermögensauskunft
- Sachpfändung und Internetversteigerung
- Die Entscheidung: Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft oder Drittauskünfte über das Schuldnervermögen?
- Vorsicht: Haftkosten
- Forderungspfändung - Überblick über die wesentlichsten Änderungen und Auswirkungen des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetzes – PKoFoG –
- Vorsicht: fehlerhafte PfÜB-Anträge – bald neue Vordrucke ?!
Aktuelle Entscheidungen und Gesetzgebungsverfahren
ZIELGRUPPE
Mitarbeiter/-innen von Inkassounternehmen, Mahn und Inkassoabteilungen von Unternehmen sowie Rechtsanwälten und Rechtsbeiständen.
ZERTIFIZIERUNG
Die DIA stellt für jeden Teilnehmer eine Zertifikat aus, dass als Fortbildungsnachweis im Sinne des §9 Codes of Conduct des BDIU e.V. gilt.
TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
Wir nutzen den Dienst Zoom für unsere Online-Seminare.
Hinweise:
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