DIA | Spezial | Datenschutz: Souverän im Umgang mit Aufsichtsbehörden

Ausgehend von Beschwerden durch Kunden, Kunden von Kunden oder (ehem.) Beschäftigten kann es jedem Unternehmen passieren, Post, Anrufe oder Kontrollankündigungen von einer Datenschutzbehörde zu erhalten. Gerade im Kontext von Inkassodienstleistungen sind Betroffene geneigt, sich mit einer Überprüfungsbitte an die Aufsichtsbehörden zu wenden. Für die meisten Unternehmen stellt die Kontaktaufnahme durch eine Behörde eine Ausnahmesituation dar, mit der sie keine praktische Erfahrung haben. Zumeist fällt es den Beteiligten schwer, den Sachverhalt datenschutzrechtlich und verfahrensrechtlich einzuordnen und die erforderlichen Schlüsse für das weitere Vorgehen zu ziehen. Selbst Beteiligte mit datenschutzrechtlicher Spezialisierung haben vielfach keine Vorstellung von behördeninternen Abläufen und wie eine behördliche Anhörung zu interpretieren ist. Gleichwohl kann bereits die erste Reaktion im aufsichtsbehördlichen Verfahren entscheidende Weichen stellen und das weitere Verfahren, insbesondere dessen Länge und Ausgang, erheblich beeinflussen.
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