INHALT
- Erläuterungen zum Grundbuchblatt und seine Abteilungen
- Erkenntnisse für die Zwangsvollstreckung aus Abteilung I
- Warum ist die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek sinnvoll?
- Die Zwangssicherungshypothek als „Retter in der Insolvenz“
- Pfändungsmöglichkeit in eine Bruchteils/- oder Erbengemeinschaft
- Eckpunkte zur Durchführung eines Verfahrens zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft
- Was verrät die Abteilung II über den Schuldner?
- Auswirkungen der Pfändung eines eingetragenen Nießbrauchrechtes
- Hemmt die Eintragung einer Auflassungsvormerkung weitere ZV Möglichkeiten in das Grundstück?
- Pfändungsmöglichkeit der für einen Dritten vorrangig eingetragen Sicherungshypothek und Auswirkungen auf ein Zwangsversteigerungsverfahren
- Pfändung und Verwertungsmöglichkeit einer Eigentümer-/oder Fremdgrundschuld
ZIELGRUPPE
Das DIA-Seminar richtet sich an die im Vollstreckungsrecht verantwortlichen und tätigen Sachbearbeiter in Inkassounternehmen, Rechtsanwaltskanzleien, Banken und Unternehmen mit eigener Mahn- und Inkassoabteilung sowie die entsprechenden Abteilungs-, Team- und Gruppenleiter und alle Personen, die jene Prozesse zu begleiten haben.
ZERTIFIZIERUNG
Die DIA stellt für jeden Teilnehmer eine Zertifikat aus, dass als Fortbildungsnachweis im Sinne des §9 Codes of Conduct des BDIU e.V. gilt.
TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
Wir nutzen den Dienst Zoom für unsere Online-Seminare.
Hinweise:
Wir bitten Sie ein Endgerät mit Kamera und Mikrofon (evtl. mit Headset) zu verwenden, wenn Sie alle Möglichkeiten der Interaktion nutzen wollen. Zwingende Voraussetzung ist nur ein Internet-fähiger PC/Laptop/Tablett mit einem aktuellen Browser. Sie können dem Zoom-Meeting einfach über einen Internet Browser beitreten. Wir empfehlen Ihnen aber, sich die Zoom-App vorher auf Ihr Endgerät zu laden, da dies zu einer etwas besseren Qualität führt. Wenn Sie die Möglichkeit haben, sollten Sie sich zur Qualitätssteigerung über ein LAN-Kabel und nicht nur über WLAN verbinden. Evtl. technische Fragen zur Einrichtung und Nutzung von Zoom sprechen Sie bitte mit Ihrer internen IT-Abteilung ab.