DIA-Sachkundelehrgang: Das Mehr an Wissen

Inkasso ist Rechtsdienstleistung. Um auf Augenhöhe mit anderen Rechtsdienstleistern zu arbeiten, benötigen Inkassodienstleister nicht nur profunde Rechtskenntnisse. Gefragt ist vielmehr eine Kombination aus kaufmännischem, psychologischem und technischem Knowhow, um als Inkassodienstleister erfolgreich zu sein.

Die Rechtsdienstleistung Inkasso unterliegt spezifischen Regeln. Um Inkasso anbieten zu können, verlangt der Gesetzgeber den Nachweis theoretischer und praktischer Sachkunde. Die theoretische Inkasso-Sachkunde erkennt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) durch einen mindestens 120-stündigen Präsenzunterricht an (§§ 10 Abs. 1 Nr. 1, 11 Abs. 1 RDG).

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