Ausgehend von Beschwerden durch Kunden, Kunden von Kunden oder (ehem.) Beschäftigten kann es jedem Unternehmen passieren, Post, Anrufe oder Kontrollankündigungen von einer Datenschutzbehörde zu erhalten. Gerade im Kontext von Inkassodienstleistungen sind Betroffene geneigt, sich mit einer Überprüfungsbitte an die Aufsichtsbehörden zu wenden. Für die meisten Unternehmen stellt die Kontaktaufnahme durch eine Behörde eine Ausnahmesituation dar, mit der sie keine praktische Erfahrung haben. Zumeist fällt es den Beteiligten schwer, den Sachverhalt datenschutzrechtlich und verfahrensrechtlich einzuordnen und die erforderlichen Schlüsse für das weitere Vorgehen zu ziehen. Selbst Beteiligte mit datenschutzrechtlicher Spezialisierung haben vielfach keine Vorstellung von behördeninternen Abläufen und wie eine behördliche Anhörung zu interpretieren ist. Gleichwohl kann bereits die erste Reaktion im aufsichtsbehördlichen Verfahren entscheidende Weichen stellen und das weitere Verfahren, insbesondere dessen Länge und Ausgang, erheblich beeinflussen.
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ZIEL
Ziel des Seminars ist es, Teilnehmende mit dem Ablauf und den juristischen Fallstricken von aufsichtsbehördlichen Verfahren bei möglichen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung vertraut zu machen. Nach Abschluss des Seminars sind sie in der Lage, strategisch günstig auf Anhörungen der Aufsichtsbehörden zu reagieren.
INHALT
- Wann und warum kommen Unternehmen mit Datenschutzbehörden in Kontakt?
- Beschwerdeverfahren vs. Amtsprüfungen
- Wie ist der (Erst-)Kontakt mit einer Datenschutzbehörde einzuordnen?
- Prüfformate der Behörden
- Aufsichtsverfahren vs. Bußgeldverfahren
- Unterschiede bei nationalen und internationalen Fällen
- Wie laufen die Verfahren ab? Welche Fallstricke gibt es?
- Untersuchungs- und Abhilfebefugnisse der Behörden
- Flankierendes Verfahrensrecht
- Reaktions- und Verteidigungsmöglichkeiten
ZIELGRUPPE
Zielgruppe der Schulung sind die für den Datenschutz verantwortlichen Personen in Inkassounternehmen – insbesondere Datenschutzbeauftragte und mit Datenschutzaufgaben betraute Mitarbeitende.
ZERTIFIZIERUNG
Die DIA stellt für jeden Teilnehmer eine Zertifikat aus, dass als Fortbildungsnachweis im Sinne des §9 Codes of Conduct des BDIU e.V. gilt.
TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
Wir nutzen den Dienst Zoom für unsere Online-Seminare.
Hinweise:
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