DIA | Spezial |
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in der Praxis: Was Inkassodienstleister zu neuen Formularen, elektronischer Einreichung und zur Forderungspfändung wissen müssen
Für Inkassounternehmen ist das weit mehr als eine technische Umstellung. Elektronische Vollstreckungsaufträge, neue Formulare, sichere Übermittlungswege und elektronische Dokumente verändern die tägliche Auftragserteilung, die Kommunikation mit Gerichten und Gerichtsvollziehern sowie die Vorbereitung und Durchführung von Forderungspfändungen. Besonders bedeutsam ist die Entwicklung bei der Forderungspfändung. Die Änderung des § 840 ZPO erleichtert die Übermittlung beziehungsweise Zustellung der Aufforderung zur Abgabe der Drittschuldnererklärung zusammen mit dem Pfändungsbeschluss. In Verbindung mit der elektronischen Erreichbarkeit der Kreditinstitute ab 2027 entsteht hier darüber hinaus eine neue praktische Dynamik: weniger Medienbrüche, weniger Weiterleitungen, schnellere Abläufe und eine stärkere Bündelung vollstreckungsrelevanter Informationen. Das Seminar gibt einen kompakten, praxisnahen Überblick über die wesentlichen Änderungen und ordnet sie aus Sicht der Vollstreckungspraxis ein. Im Mittelpunkt steht nicht nur die Frage, was sich rechtlich ändert, sondern vor allem, was dies konkret für Inkassodienstleister bedeutet: Welche Anforderungen entstehen bei elektronischen Aufträgen? Welche Formulare gelten ab wann? Welche technischen und organisatorischen Vorbereitungen sind erforderlich? Und weshalb führen scheinbar formale Monierungen durch Gerichtsvollzieher häufig auf konkrete gesetzliche oder technische Vorgaben zurück? Zugleich richtet das Seminar den Blick auf eine Entwicklung, die perspektivisch an Bedeutung gewinnen dürfte: mehr Vollstreckung aus einer Hand. Der Gerichtsvollzieher ist nicht nur Vollstreckungsorgan für einzelne Maßnahmen, sondern kennt im örtlichen Bezirk häufig die konkrete Schuldnersituation, laufende Verfahren und praktische Vollstreckungszusammenhänge. Gerade vor dem Hintergrund der örtlichen Zuständigkeit nach § 16 GVO im Rahmen der Zustellungsaufträge kann eine stärkere Bündelung dazu beitragen, Verfahren effizienter, widerspruchsärmer und für Gläubiger besser steuerbar zu machen.
ZIEL
Nach Abschluss des Seminars kennen die Teilnehmer die wesentlichen Änderungen durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung und können deren Bedeutung für die Inkassopraxis sicher einordnen. Sie verstehen die maßgeblichen Zeitpunkte 1. Oktober 2026 und 1. Juni 2027, die neuen Anforderungen an Zwangsvollstreckungsformulare, elektronische Aufträge und sichere Übermittlungswege sowie die besondere Bedeutung der elektronischen Erreichbarkeit von Kreditinstituten für die Forderungspfändung. Die Teilnehmer können typische Fehlerquellen bei der Auftragserteilung erkennen, Monierungen durch Gerichtsvollzieher besser nachvollziehen und daraus konkrete Handlungserfordernisse für die eigene Praxis ableiten. Ziel ist ein rechtssicherer, effizienter und strategisch klügerer Umgang mit der digitalen Zwangsvollstreckung.
INHALT
- Überblick über das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
- Zielsetzung: Digitalisierung, Beschleunigung und Vermeidung von Medienbrüchen
- Inkrafttreten wesentlicher ZPO-Änderungen zum 1. Oktober 2026
- Elektronische Einreichungspflicht für Inkassodienstleister ab 1. Juni 2027
- Elektronische Erreichbarkeit der Kreditinstitute ab 1. Juni 2027
- Neue Zwangsvollstreckungsformulare ab 1. Oktober 2026
- Gleichlauf von ZPO-Änderungen und Formularanpassungen
- Neue beziehungsweise angepasste Formulare für Gerichtsvollzieherauftrag, PfÜB-Antrag und Durchsuchungsanordnung
- Bedeutung des Stichtags für Auftragserteilung und Antragstellung
- Risiken bei veralteten Formularen und verspäteter Einreichung
- Elektronische Vollstreckung in der Praxis
- Elektronische Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher
- Elektronische Dokumente statt Papierübersendung
- Sichere Übermittlungswege
- Anforderungen an Nachweise, Vollmachten und Versicherungen
- Forderungspfändung und § 840 ZPO
- Änderung bei der Aufforderung zur Abgabe der Drittschuldnererklärung
- Zustellung beziehungsweise Übermittlung zusammen mit dem Pfändungsbeschluss
- Bedeutung der elektronischen Erreichbarkeit von Banken und Sparkassen
- Weniger Weiterleitungen, weniger Medienbrüche, schnellere Abläufe
- Schnittstelle Inkassounternehmen – Gerichtsvollzieher
- Warum Gerichtsvollzieher Aufträge monieren
- Pflichtangaben, technische Anforderungen und rechtliche Prüfpflichten
- Typische Praxisbeispiele
- Perspektivwechsel: Wie Auftraggeber Monierungen vermeiden können
- Mehr Vollstreckung aus einer Hand?
- Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher und Schuldnerbezug
- Bedeutung der praktischen Schuldner- und Bezirkskenntnis
- § 16 GVO als Ausgangspunkt der Zuständigkeitslogik im Zustellungsverfahren
- Chancen einer stärker gebündelten Vollstreckungspraxis
- Handlungserfordernisse für Inkassodienstleister
- Anpassung interner Workflows
- Überprüfung von Mustern, Formularen und Softwareprozessen
- Vorbereitung auf elektronische Kommunikation mit Gerichten, Gerichtsvollziehern und Kreditinstituten
- Praktische Empfehlungen für eine rechtssichere und effiziente Auftragserteilung
ZIELGRUPPE
Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeiter von Inkassounternehmen, die mit der Vorbereitung, Beantragung oder Steuerung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen befasst sind. Angesprochen sind außerdem Beschäftigte in Vollstreckungs- und Forderungsmanagementabteilungen von Banken und Unternehmen, Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsfachangestellte sowie alle Praktiker, die sich frühzeitig auf die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung vorbereiten möchten.
ZERTIFIZIERUNG
Die DIA stellt für alle Teilnehmenden ein Zertifikat aus, dass als Fortbildungsnachweis im Sinne des §9 Codes of Conduct des BDIU e.V. gilt.
TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
Wir nutzen den Dienst Zoom für unsere Online-Seminare.
Hinweise:
Wir bitten Sie ein Endgerät mit Kamera und Mikrofon (evtl. mit Headset) zu verwenden, wenn Sie alle Möglichkeiten der Interaktion nutzen wollen. Zwingende Voraussetzung ist nur ein Internet-fähiger PC/Laptop/Tablett mit einem aktuellen Browser. Sie können dem Zoom-Meeting einfach über einen Internet Browser beitreten. Wir empfehlen Ihnen aber, sich die Zoom-App vorher auf Ihr Endgerät zu laden, da dies zu einer etwas besseren Qualität führt. Wenn Sie die Möglichkeit haben, sollten Sie sich zur Qualitätssteigerung über ein LAN-Kabel und nicht nur über WLAN verbinden. Evtl. technische Fragen zur Einrichtung und Nutzung von Zoom sprechen Sie bitte mit Ihrer internen IT-Abteilung ab.
Preise
| Mitglieder Preis (Seminar): | 50,00 € |
| Nicht-Mitglieder Preis (Seminar): | 60,00 € |